Hohes Schmerzensgeld bei Verletzung eines Kindes durch brennende Grillpaste
Ein eineinhalbjähriges Kind war durch eine brennende Grillpaste, mit welcher der Vater des Kindes beim Grillen auf dem Balkon hantiert hatte, schwer im Gesicht und am Körper verletzt worden. Es stand fest, dass für den Schadenhergang ein Konstruktionsfehler der Flasche ursächlich war.
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