Grundsicherung umfasst auch Beiträge zur privaten Pflegeversicherung
Für Bezieher von ALG II bzw. im Ruhestand von Grundsicherung ist spätestens seit 2009 strittig, ob die Ämter die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung der Betroffenen übernehmen müssen.
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