Firmenwagen: 1%-Regelung ist verfassungsgemäß
Wer vom Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, muss monatlich 1% des Listenpreises versteuern, da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Da so gut wie niemand mehr den tatsächlichen Bruttolistenpreis bezahlt, ist die Regelung in die Kritik geraten. Verfassungsgemäß ist sie trotzdem, sagt jetzt das FG Niedersachsen.
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