Familienversicherung: Kinder nicht immer automatisch beitragsfrei
Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, ist auch der Nachwuchs beitragsfrei mitversichert. Ist ein Elternteil gesetzlich, der andere jedoch privat krankenversichert, so hängt es von der Höhe des Verdienstes des privat Versicherten ab, ob der Sprössling beitragsfrei gesetzlich krankenversichert sein kann. Dass diese Regelung verfassungskonform ist, hat das Gericht jetzt mit Beschluss einer mit drei Richtern besetzten Kammer vom 14.6.2011 bestätigt.
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