Erbschaftsteuer: Abziehbarkeit von Steuerberaterkosten und Steuernachzahlungen als Nachlassverbind
Nachlassverbindlichkeiten sind bei der Berechnung der Erbschaftsteuer vom Erbe abzuziehen. Doch die Finanzämter sind meist streng. Streitpunkt ist häufig, ob Steuerberatungskosten für die Erstellung einer Steuererklärung für den Verstorbenen und die Steuernachzahlungen als Nachlassverbindlichkeit gelten. Hier sollte ein Musterprozess Klarheit bringen.
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