BGH-Urteil: Klauseln in alten Versicherungsverträgen sind unwirksam
Wer schläft hat selber Schuld: Versicherer, die ihre Verträge nicht an das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angepasst haben, können sich nicht auf die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten aus alten Verträgen berufen.
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