Bei Trennung: Immobilienübernahme nach Scheidung bleibt ohne Grunderwerbsteuer
Wenn Geschiedene im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung eine Immobilie des Ex-Partners übernehmen, zählt dies nicht als Grunderwerb. Diese Regelung gilt übrigens auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.
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