Wer Rechnungen per E-Mail versendet, sollte diese nur „Ende-zu-Ende-verschlüsselt“ verschicken – oder auf altmodische Weise per Post. Denn der Empfänger haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde.
Verwirrter Fahrer durch verwirrende Schilder?
Das Klappschild, das auf der A7 eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Stundenkilometern (km/h) anzeigte, hatte der Autofahrer womöglich nicht so schnell gesehen, da er mit knapp 150 km/h unte…
Nach entsprechenden Warnungen und der Insolvenz der Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) haben nun zwei weitere Degag-Emittenten von Genussrechten Insolvenz angemeldet. Einer hatte dies bereits Ende Januar mitgeteilt. Welche Emissionen betroffen …
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Vermieterinnen und Vermieter einer Ferienwohnung haften dafür, dass das Inventar zum Zeitpunkt der Vermietung …
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