Alte Versicherungsverträge - Versicherte stehen besser da
Ein Leitungswasserschaden in einem Einfamilienhaus, eine Rechnung über 6 200 Euro und ein Versicherer, der davon nur die Hälfte zahlen will. Dieser Fall beschäftigte mehrere Gerichte. Jetzt hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung getroffen.
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