14. Oktober 2011: Neue Steuerregel beim Kauf gebrauchter Lebensversicherungen
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass Wertveränderungen beim Kauf von Kapitalanlagen und Lebensversicherungen bei den privaten Überschusseinkünften außer Betracht bleiben.
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