1%-Regelung ist verfassungsgemäß: Keine Anpassungsverpflichtung des Gesetzgebers (FG)
Die Vorschriften zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Kfz (1%-Regelung auf den Bruttolistenpreis) sind verfassungsgemäß, so das Niedersächsische FG mit Urteil vom 14.09.2011.
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