Völlige Zerstörung der Mietsache: Muss der Vermieter sie für den Mieter neu errichten?
Grundsätzlich hat der Vermieter gegenüber dem Mieter Instandhaltungspflichten und muss die Mietsache als Verpflichtung aus dem Mietvertrag in vertragsgemäßem Zustand halten und zum Gebrauch zur Verfügung stellen. Was aber gilt, wenn Unglück, Unwetter oder andere Vorfälle das Mietobjekt grundlegend ruiniert haben?
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