Unterschiedliche Steuer auf Invaliditätsrenten
Wer in diesem Jahr als gesetzlich Rentenversicherter aus dem Beruf ausscheidet, weil er maximal noch knapp sechs Stunden arbeiten kann, muss sich bei seiner Erwerbsminderungrente 62 Prozent Besteuerungsanteil gefallen lassen. Also bleiben nur 38 Prozent der Rente steuerfrei. Die 62 Prozent werden zusammen mit allen anderen steuerpflichtigen Einkünften des Rentners zusammengerechnet und dann mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
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