Schlampige Prüfung des Finanzamts: Keine rückwirkende Änderung eines Steuerbescheids
Will das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid ändern und das auch noch zuungunsten des Steuerpflichtigen, muss es bestimmte Spielregeln einhalten. Tut es das nicht, hat es Pech gehabt.
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