Reiserücktrittskosten - Versicherer muss zahlen

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Reiserücktrittskosten - Versicherer muss zahlen

Die Rücktrittskostenversicherung muss auch zahlen, wenn eine schon lange bestehende Erkrankung plötzlich erneut aufbricht. Deshalb bekommt ein Rückengeplagter 916 Euro erstattet. Er hatte nach einem länger zurückliegenden Bandscheibenvorfall keinerlei akute Beschwerden und schon mehrere Reisen zum Skifahren, Wandern und Radeln unternommen – ohne jegliche Probleme. Doch kurz vor einer Reise nach Rom erwischte ihn die Bandscheibe erneut, sodass er die Reise absagen musste. Damit konnte er nicht rechnen, gab ihm das Amtsgericht München recht: Auch eine bei Reisebuchung schon bekannte Krankheit könne unerwartet kommen (Az. 262 C 11943/09).

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