Rechtschutzdeckung besteht auch bei nur angekündigter Kündigung. Ein Hinweis von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte
Eine Rechtsschutzversicherung muss grundsätzlich auch dann die Kosten anwaltlicher Beratung übernehmen, wenn der Arbeitnehmer seine Kündigung noch nicht erhalten hat, sondern der Arbeitgeber diese nur in Aussicht gestellt hat. Wie der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung (BGH, Urteil vom...
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