Neue Schlichtungsstellen bei Streitigkeiten mit Bezug zum Investmentgesetz
Die BaFin hat zum 01.07.2011 für Verbraucher eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit Bezug zum Investmentgesetz eingerichtet. Damit setzt die BaFin die neue Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 143c des Investmentgesetzes (InSchlichtV) pünktlich um.
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