Lebensversicherung - Viel Geld für die Exfrau
Geschiedene, die nach ihrer Scheidung nicht den Bezugsberechtigten der Lebensversicherung ändern, versorgen bei ihrem Tod die Exfrau oder den Exmann und nicht den neuen Partner. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest