Krankenkassen müssen bei "Systemversagen" zahlen
Gehen Sie als gesetzlich Versicherter davon aus, dass eine bestimmte Behandlung von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird, weil Sie von Ihrem Arzt nicht richtig aufgeklärt worden sind, müssen die Kosten tatsächlich übernommen werden. Es liegt ein sogenanntes Systemversagen vor.
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