Es ist immens wichtig, auf die genaue Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel in der BU-Versicherung zu achten. Das zeigt ein Fall, den der Bundesgerichtshof verhandelt hat.
Der BGH hat entschieden, dass Banken keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung haben, wenn die Vertragsklauseln zur Berechnung für den Verbraucher unklar sind. Bei dem Fall ging es um die vorzeitige Rückzahlung von Immobiliendarlehen.
Viele Klauseln, die oft in AGB stehen – etwa über Mahngebühren oder Reklamationen –, sind verboten und damit unwirksam. Einige unzulässige Klauseln können sich fatal für Unternehmen auswirken.
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