Keine Übertreibung beim Geldeintreiben: Schuldner muss Anwalt in einfachen Fällen nicht zahlen
Wenn Sie Geld von jemandem zu bekommen haben, dürfen Sie einen Rechtsanwalt auf Kosten des Schuldners mit dem Forderungseinzug beauftragen, soweit dies erforderlich und zweckmäßig ist. In einfach gelagerten Fällen geht das nur, wenn der Gläubiger geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregulierung verzögert wird.
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