Grundsatzurteil des BGH: Keine Schadenersatzansprüche von Lehman-Opfern
Der Bundesgerichtshof sieht nach einer vorläufigen Beurteilung keine Schadensersatzansprüche von Anlegern im Zuge der Lehman-Pleite. Eine Verletzung der Beratungspflichten sei nicht erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter. FAZ.NET - Homepage | Politik | Gesellschaft | Wirtschaft | Finanzmarkt | Sport | Feuilleton | Reise | Wissen | Auto | Computer
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