GKV-Spitzenverband äußert sich erneut zur Beitragspflicht von privat fortgeführten Versorgungen: Pensionskassen bleiben außen vor
Mit dem Schreiben vom 31.08.2011 (RS 2011/419, Umfang der Beitragspflicht von Versorgungsbezügen) hat sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach den BSG-Urteilen vom 30.03.2011 erneut zum Thema Beitragspflicht von privat fortgeführten Versorgungen geäußert.
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