Fehlerhafte Anlegerberatung: Klage bei Altverträgen nur noch bis Jahresende möglich
Frankfurt (ots) - Anleger, die vor dem 31. Dezember 2001 falsch beraten wurden, können nur noch bis Ende dieses Jahres Schadenersatz einklagen. Darauf weist das Anlegermagazin 'Börse Online' (Ausgabe 36/2011) hin und rät allen Betroffenen, ihre Fälle innerhalb der nächsten vier Monate von einer Verbraucherzentrale...
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