Fehlalarm beim Notruf: Wer zahlt den …

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ARAG B2B - KW 23

Fehlalarm beim Notruf: Wer zahlt den Schaden?

Das kann überall passieren, nicht nur in Berlin: Eine Mieterin konnte ihre Nachbarin, eine ältere Dame, mit der sie verabredet war, nicht erreichen. Alarmiert rief sie die Feuerwehr an, die dann die Wohnungstür der Betroffenen aufbrach. Gott sei Dank handelte es sich um einen Fehlalarm. Doch die Tür war beschädigt. Muss die aufmerksame Nachbarin nun für den Schaden aufkommen?

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