Erbschaftsteuer auf selbstfinanzierte Versicherungsleistung
Ein Ehemann schloss eine Rentenversicherung zu Gunsten seiner Ehefrau ab und überwies den vereinbarten Einmalbetrag von einem ihm allein gehörenden Konto. Nach dem Tod der Ehefrau erhielt er die Versicherungssumme. Das Finanzamt berücksichtigte diese Zahlung bei Festsetzung der Erbschaftsteuer. Zur Recht, sagt das FG Düsseldorf.
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