BGH: Untermieter hat keinen Rechtsschutz gegen Zwangsverwaltung
Ein Untermieter kann mangels Rechtsschutzbedürfnis kein Rechtsmittel dagegen einlegen, dass gegen den Haupt-Vermieter die Zwangsverwaltung angeordnet ist. Das ist für den Untermieter keine schwerwiegende Beeinträchtigung, denn es ändert sich für ihn nichts, nicht einmal sein Vermieter.
Weiterlesen auf: Haufe