Betriebsrente: Immer beitragspflichtig zur Krankenversicherung, auch wenn sie anders genannt wird
Versorgungsbezüge, die Rentner neben ihrer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Pflegepflichtversicherung voll beitragspflichtig. Das gilt auch dann, wenn die Bezeichnung, unter der die Bezüge gezahlt werden, auf den ersten Blick keinen Bezug zu Versorgungsbezügen erkennen lässt.
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