Berechnung der Anwartschaft bei Übernahme einer Pensionszusage von einer Personengesellschaft
Das Finanzgericht Münster (FG Münster, 18.03.2011 - 4 K 343/08) hatte zu entscheiden, wie die Anwartschaft auf eine Pensionszusage zu berechnen ist, wenn die bisherige Zusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) einer Kapitalgesellschaft von einer Personengesellschaft übernommen wird.
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