Anfechtung von Gebrauchtwagenkauf: Kfz-Händler müssen auf Nachlackierung hinweisen
Nachlackierte Stellen an einem Gebrauchtwagen sind oft ein Indiz für einen zuvor reparierten Unfallschaden. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, den Käufer auf den Unfallverdacht hinzuweisen. Verschweigt er dies, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
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