Altersversorgung zum 60 oder 62. Lebensjahr? Bundesfinanzministerium erläutert Übergangsregelung zum 01.01.2012
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich auf Bitten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) dazu geäußert, wie mit dem Abschluss von sogenannten Vorratsverträgen mit der alten Altersgrenze 60 am Jahresende zu verfahren ist. Bekanntlich werden ab 01.01.2012 die Altersgrenzen für geförderte Altersversorgung vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben.
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