Zur Nachfrageobliegenheit des Versicherers
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es dem Versicherer nicht möglich vom Versicherungsvertrag aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzutreten, wenn er es bei Antragsunterstellung unterlässt bei ersichtlichen unklaren und unvollständigen Angaben des künftigen Versicherungsnehmers nachzufragen.
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