Zu dunkel gekleidet: Kein Schadensersatz für Fußgänger bei Verkehrsunfall
Überquert ein Fußgänger nachts in dunkler Kleidung eine Straße unter Missachtung einer roten Fußgängerampel und wird er dabei von einem Auto erfasst, kann dies erhebliche Konsequenzen für ihn haben. Im vom OLG Saarbrücken entschiedenen Fall hat er sämtliche durch den Unfall entstandenen Kosten im Ergebnis selbst zu tragen.
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