Wann wird ein versichertes Gebäude "nicht genutzt"?
In den Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung heißt es im Rahmen der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, dass nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren sind etc.
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