Versicherungsrecht: Versicherer darf Art der Schadensbeseitigung nicht vorschreiben
Das Schleswig-Holsteinische OLG hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Versicherungsunternehmen die Art und Weise der Schadensbeseitigung nicht festlegen darf. Eine dennoch erfolgte Aufforderung gegenüber dem Versicherungsnehmer, er solle ein bereits mit der Schadensbeseitigung beauftragtes Unternehmen wechseln, ist jedoch nicht per se per wettbewerbswidrig.
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