Urteil - Rentenversicherung haftet bei falscher Beratung
Ein Mann hatte sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung erkundigt, ob er in Altersrente gehen könne. Als ein Mitarbeiter ihm dies zusagte, stellte er den Antrag - und erhielt schließlich doch eine Absage. Nun bekommt er Schadenersatz.
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