Urteil am Bundesfinanzhof: Kapitallebensversicherung kann Betriebsvermögen darstellen
Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall eines Unternehmers oder seiner Angehörigen sind grundsätzlich privat veranlasst. Unter besonderen Umständen gilt allerdings eine andere Regelung. Dann können die gezahlten Prämien Betriebsausgaben darstellen, zeigt ein aktuelles Urteil.
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