Unterhalt von den Eltern noch mit 27?
Irgendwann sollten Kinder finanziell auf eigenen Füßen stehen. Was aber, wenn sie erst mit Mitte 20 oder sogar noch später eine Ausbildung beginnen? Sind dann die Eltern unterhaltspflichtig oder müssen sie ab einer gewissen Altersgrenze nicht mehr für ihre Sprösslinge einstehen? Wie man im stolzen Alter von 27 Jahren noch Ausbildungsunterhalt von den Eltern fordern kann, erklärt der BGH in einer aktuellen Entscheidung.
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