Steuer-Urteil: Studenten und Azubis können Bildungskosten absetzen
Wegweisende Entscheidung: Studenten und Auszubildende können mit Steuerrückzahlungen rechnen. Der Bundesfinanzhof hat das Abzugsverbot für Bildungskosten gekippt.
Weiterlesen auf: WELT Online