Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zum Schutz des versicherten Objekts verlangt, ist nach Ansicht des BGH nicht intransparent.
Einmal sicher, immer sicher? So leicht ist es leider nicht. Gerade im IT-Bereich, in dem Innovationen in rasender Geschwindigkeit voranschreiten, veralten Sicherheitssysteme schnell. Deswegen raten die Experten der Brandmauer IT Unternehmen dazu, re…
Am 25. September 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren IV ZR 350/22 entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung, die dem Versicherungsnehmer die „Einhaltung aller gesetzlichen, b…
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