Schuldenfalle private Krankenversicherung: Hartz-IV-Empfänger bleiben auf Kosten sitzen
Im Januar 2011 gab es endlich ein Urteil, das Klarheit schaffte: Die Beiträge privat versicherter ALG-II-Empfänger werden vollständig übernommen - soweit die gute Nachricht. Die schlechte: Das Urteil gilt nicht rückwirkend. Die bis zum Januar von vielen Hartz-IV-Empfängern gezahlten oder sogar häufig auch als Schulden angehäuften Differenzbeträge werden nicht erstattet, viele bleiben somit auf den Kosten sitzen.
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