Neue Entscheidungen des BGH zur Berufshaftpflichtversicherung der Notare
Die BNotO schreibt Notaren den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor. Die Versicherung kann jedoch verschiedene Risiken aus dem Versicherungsschutz ausnehmen, was zu einer erheblichen Verschlechterung der Regressmöglichkeiten Geschädigter führen kann. Für diese Fälle schließen die Notarkammern ergänzend sog. Vertrauensversicherungen ab. Folge: Ein komplexes Versicherungsgeflecht, das häufig Anlass zu Streitigkeiten über die jeweilige Eintrittspflicht gibt.
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