Nachbarrecht: Schlichtung vor Klage beim Nachbarschaftsstreit ist Pflicht
Streiten sich zwei Nachbarn wegen der Folgen eines Baumüberwuchses (hier: Reparatur eines Holzgartenzauns), ist zunächst ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchzuführen, ehe Klage erhoben werden darf. Andernfalls ist die Klage als unzulässig abzuweisen.
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