Nach Verkehrsunfall: Vorsicht bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs!
Grundsätzlich hat der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall das Recht, für die Dauer der Reparatur seines Fahrzeugs bzw. für die Wiederbeschaffungsdauer ein Ersatzfahrzeug zu mieten. Nach den jüngsten höchstrichterlichen Äußerungen besteht allerdings Veranlassung, Sorgfalt bei der Auswahl des günstigsten Mietwagenanbieters walten zu lassen.
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