Müssen Rechtsschutzversicherer Aktenversendungspauschale zuzüglich Umsatzsteuer erstatten?
Der beklagte Rechtsschutzversicherer hatte dem Kläger die Übernahme der in einem Bußgeldverfahren entstehenden Anwaltskosten zugesagt. Der beauftragte Rechtsanwalt beantragte Akteneinsicht durch Übersendung der Bußgeldakte in seine Kanzlei. Dafür stellte er dem Kläger eine Aktenversendungspauschale zuzüglich darauf entfallender Mehrwertsteuer in Rechnung.
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