Makler in der Datenschutzfalle
Die Übertragung von Versicherungsbeständen wird für Makler zum juristischen Drahtseilakt. Denn ohne Zustimmung der Kunden dürfen keine persönlichen Daten des Versicherungsnehmers den Betreuer wechseln, warnt SDV – Servicepartner der Versicherungsmakler AG. Für den Wert eines Unternehmens aber seien Bestand und Übertragbarkeit entscheidend.
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