Luxus-Handy ist keine Betriebsausgabe
Eigentlich haben Selbstständige das Privileg, dass sie selbst entscheiden können, wie viel sie in ihren Betrieb investieren möchten und wie viel ihnen diese Investition letztlich wert ist. Doch bei Luxusartikeln unterstellt das Finanzamt, dass der Kauf eher privat begründet ist, und kippt den Betriebsausgabenabzug.
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