LSG-Beschluss: Krankenkassen und MDK müssen sorgfältig recherchieren
Ob ein Versicherter tatsächlich arbeitsunfähig ist, richtet sich nach den konkreten beruflichen Anforderungen am Arbeitsplatz. Das Krankengeld darf nicht eingestellt werden, wenn der MDK lediglich nach Aktenlage über die Arbeitsfähigkeit entschieden hat.
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