Kurzurteil - Grob fahrlässig mit Navi
Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet seine Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher muss die Kosten des Unfalls selbst tragen, entschied das Landgericht Potsdam (Az. 6 O 32/09). Die Richter sahen es als grob fahrlässig an, das Navigationsgerät während der Fahrt zu bedienen.
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