Kein Haftungsfreibrief für Kinder im Straßenverkehr
Bei Verkehrsunfällen haften Autofahrer in aller Regel bereits aus der sog. Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Kommt dabei ein über 10 Jahre altes Kind zu Schaden, kann die Betriebsgefahr aber vollständig zurücktreten, wenn ein besonders vorwerfbares Mitverschulden des Kindes vorliegt (OLG Celle, 08.06.2011 - 14 W 13/11).
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